Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz von Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese mitteilen. Ebenso werden Personen geschützt, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind, sowie sonstige Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind (vgl. § 1 Hinweisgeberschutzgesetz).

Zur Umsetzung des Gesetzes haben die der Aitec Holding GmbH, Galek & Kowald GmbH und Petko GmbH die gemeinsame interne Meldestelle Hinweisgeberschutz eingerichtet.

 

An wen richtet sich die Interne Meldestelle?

Dieses Meldesystem - Interne Meldestelle - richtet sich an alle Beschäftigten der Aitec Holding GmbH, Galek & Kowald GmbH und Petko GmbH und an alle Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit genannten Unternehmen in Kontakt stehen und Informationen über Verstöße gemäß Hinweisgeberschutzgesetz erlangt haben.

 

Um welche Verstöße geht es?

Im Wesentlichen geht es um die Meldung von erheblichen Rechtsverstößen, die z.B. straf- oder bußgeldbewehrt sind, wie Korruption, Wirtschaftsdelikte, schwerwiegende Verstöße gegen Regeltreue u.a. (vgl. § 2 Hinweisgeberschutzgesetz).

Bitte beachten Sie, dass die Interne Meldestelle für Hinweisgebende nicht zur Meldung von Notfällen geeignet ist! Bei akuter Gefahrensituation wenden Sie sich bitte an die allgemeinen Notrufdienste.

 

Auf welchen Wegen kann ich eine Meldung abgeben?

Meldungen können Sie bei der Internen Meldestelle nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz per Telefon, Brief, in einem persönlichen Gespräch, per E-Mail oder Webformular abgeben.

 

Kontakt zur internen Meldestelle für Hinweisgebende:

Obudsmann/-frau: 
Evelin Suhl (beauftragte Person, Fachkunde gem. § 15 Abs. 2 HinSchG)

 Postweg:
- vertraulich -
Petko GmbH
Interne Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz
Am Haupttor, Geb. 5211
06237 Leuna

Bitte die Meldung beim Postversand stets mit dem Zusatz „- vertraulich -“ vor unserer Anschrift versehen.

Telefonisch/persönlich: 
+49(0) 3461 4340 58

Auf Wunsch auch gerne in persönlicher Besprechung nach Terminvereinbarung.

E-Mail: 
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Wie läuft eine Meldung ab?

Die Angabe Ihres Namens und einer Kontaktmöglichkeit für etwaige Rückfragen wäre für die Bearbeitung hilfreich. Eine Meldung kann jedoch auch ohne Angabe der persönlichen Daten erfolgen. Die Angaben werden vertraulich behandelt.

Sie machen eine Angabe zum Schwerpunkt Ihrer Meldung.

Formulieren Sie Ihre Meldung in eigenen Worten.

Ihre Meldungen nehmen wir auf, bearbeiten sie oder holen Einkünfte bei der hierfür zuständigen Stelle ein. Genaue Informationen zu den Schwerpunkten erhalten Sie während des Meldeprozesses, wenn Sie uns eine Kontaktmöglichkeit angeben.

Die Bearbeitung der Meldungen an die Interne Meldestelle erfolgt während der regulären Arbeitszeiten.

 

Wie werden meine Daten geschützt?

Oberstes Prinzip der Internen Meldestelle ist Ihr Schutz als Hinweisgebende.

Nur die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldung zuständigen Personen haben Zugriff auf die eingegangene Meldung. Auch bei Kontakt zu Ihnen als Hinweis gebender Person, zum Beispiel zur Anforderung weiterer Informationen, gilt das Vertraulichkeitsgebot.

Ihre personenbezogenen Daten werden entsprechend Artikel 5 EU-Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet und sind vor unbefugtem Zugriff geschützt.