Die KMU-Definition wird in vielen Förderprogrammen als Kriterium zur Abgrenzung der antragsberechtigten Unternehmen bzw. als Kriterium für die Festlegung der Förderintensität verwendet. Wir unterstützen Sie bei der richtigen Auswahl der Programme und der Antragsstellung.

 

KMUMitarbeiterJahresumsatz / Jahresbilanzsumme
Kleinstunternehmen < 10 ≤ 2 Mio.€
Kleine Unternehmen < 50 ≤ 10 Mio.€
Mittlere Unternehmen < 250 ≤ 50 Mio.€ / 43 Mio.€

 

Thüringer Aufbaubank (TAB)

Energieeffizienzmaßnahmen in KMU (bis zu 70% der Kosten) 
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Thüringen-Dynamik (ab 0,9 % effektiver Jahreszins) 
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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Energiemanagementsystem (bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben) 
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Förderung von Solarthermieanlagen zur Prozesswärmeerzeugung (bis zu 50% der Nettoinvestitionskosten) 
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Gewerbliche Klima- und Kälteanlagen (bis zu 25% der Nettoinvestitionskosten) 
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Querschnittstechnologien (u.a. LED) (bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben) 
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse (bis zu 20% der Investitionsmehrkosten) 
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Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

KfW-Energieeffizienzprogramm (ab 1% effektiver Jahreszins) 
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Energieberatung Mittelstand ( bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten) 
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